AGB
Az. 33/11
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Schulungen/Seminare im Hause des Kunden (sog. In-house-Veranstaltungen) oder Schulungen außer Haus des Kunden insbesondere in unseren Unterrichtsräumen (sog. Ex-house Veranstaltungen)
§ 1 Geltung der Vertragsbedingungen
Für die Durchführungen von Ex-house- und In-house-Schulungen gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern und soweit keine individuelle Vereinba-rung getroffen wird. Entgegenstehende Vertragsbedingungen unserer Vertragspartner werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn kein ausdrücklicher Widerspruch durch uns erfolgt ist. Auch wenn beim Abschluss gleichartiger Verträge hierauf nicht nochmals hingewiesen wird, gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer bei Abgabe der Erklärung des Vertragspartners unter www.ausbildungsteam-beatmung.de/impressum abrufbaren Fassung, es sei denn, es liegt eine andere individualvertragliche schriftliche Vereinbarung der Vertragspartner vor.
§ 2 Vertragsgegenstand
1. Gegenstand dieser Vertragsbedingungen für Ex-house-Schulungen ist die Unterrichtung der jeweils gebuchten Seminarinhalte in den Räumen der Ausbildungsteam Beatmung GmbH und die Aushändigung von Schulungsunterlagen. Die Anfahrt zur Schulung ist Sache des Kunden.
2. Bei In-house Schulungen findet der Unterricht in den Räumen des Kunden statt. Dieser hat die erforderliche Anzahl von Tischen und Stühlen, den Raum und Hilfsmittel wie etwa Leinwand, Beamer, Flipchart zur Verfügung zu stellen. Schulungs-unterlagen stellt die Ausbildungsteam Beatmung GmbH.
3. Der Einsatz des Trainers, die Schulungsinhalte und der Ablauf können geändert werden, solange der Gesamtcharakter der Veranstaltung bestehen bleibt und der Kunde hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
4. Der Kunde ist dann nicht berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder das Honorar zu kürzen.
§ 3 Vertragsschluss
1. Anmeldungen zu den Schulungen werden durch die Ausbildungsteam Beatmung GmbH nur berücksichtigt, sofern ihr diese schriftlich zugehen. Die Schriftform wird gewahrt durch Übermittlung per Post, Fax oder Email sowie die Anmeldung über das Internet. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berück-sichtigt. Die Teilnehmerzahl ist auf 13 Teilnehmer begrenzt, um für jeden Teilneh-mer bestmögliche Lerneffekte zu erzielen.
2. Anmeldungen werden verbindlich schriftlich durch uns bestätigt, sobald die Mindestteilnehmeranzahl von 6 Teilnehmern erreicht ist. Erst damit kommt der Vertrag zustande. Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl zwei Wochen vor dem konkreten Schulungstermin, behalten wir uns vor, die Schulung nicht geltend gemacht werden.
§ 4 Vergütung, Zahlung, Spesen
1. Die von der Ausbildungsteam Beatmung GmbH angegebenen oder von der Aus-bildungsteam Beatmung GmbH vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der jeweils zum Rechnungszeitpunkt gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nichts anderes vereinbart ist.
2. Skontoabzug ist nur bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung zulässig.
3. Die vom Teilnehmer und/oder Kunden zu erbringende Vergütung ist jeweils sofort mit Eingang der Bestätigung der Schulung beim Teilnehmer und /oder Kunden zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wird.
4. Der Teilnehmer hat die Bezahlung des Kurses bei Beginn der Veranstaltung nach-zuweisen, wenn er hierzu nicht in der Lage ist, besteht keine Berechtigung zur Teilnahme am Kurs. Bei In-house Schulungen behält sich Ausbildungsteam Beat-mung GmbH vor, nicht zum Termin zu erscheinen, wenn keine Vorkasse geleistet wurde.
5. Bei In-house Schulungen hat uns der Kunde die Fahrt- und Übernachtungsspesen des Trainers (Bahnticket, jeder mit dem Auto gefahrene Kilometer € -,30, Hotel-rechnung) zu vergüten. Diese rechnen wir nach der Schulung nach tatsächlichem Aufwand ab.
§ 5 Rücktritt
1. Eine schriftliche Stornierung der Anmeldung durch den Kunden bis spätestens einen Monat vor Schulungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von € 20,00 erhoben. Erfolgt die Stornierung einer Anmeldung bis spätestens sieben Werktage vor Schulungsbeginn, so wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 % der Seminargebühr erhoben, es sei denn der Kunde weist uns einen geringeren Schaden nach. Entscheidend ist jeweils der Eingang der Stornierung in unserem Hause.
2. Geht die Stornierungserklärung später als sieben Tage vor der Schulung ein oder erscheint ein Teilnehmer nicht zu Schulungsbeginn, so ist die gesamte Teilnehmergebühr zu entrichten, es sei denn der Kunde weist einen geringeren Schaden nach.
3. Ein Ersatzteilnehmer kann aber jederzeit gestellt werden.
4. Die Stornierungsgebühr wird jeweils nicht erhoben, wenn es sich um den zulässigen Widerruf der Bestellung durch einen Verbraucher während der zweiwöchigen Widerrufsfrist handelt.
§ 6 Haftung
1. Bei Ausfall einer Veranstaltung durch Krankheit des Trainers, höherer Gewalt oder aufgrund sonstiger nicht von uns zu vertretender Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Bereits entrichtete Teilnahmegebühren wer-den unverzüglich zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind aber ausge-schlossen, es sei denn dass diese auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz unserer-seits beruhen.
2. Die Ausbildungsteam Beatmung GmbH haftet für Schäden nur, die sie zu vertreten hat, sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu Last fallen. Eine Haftung für mittelbare Personen-, Sach- und Vermögensschäden sowie für Folgeschäden, ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
§ 7 Urheberrecht
Die Schulungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Unter anderem sind eine Ver-vielfältigung, die Einstellung in Datenbanken und insbesondere die Einstellung in das In-ternet ohne Genehmigung der Autoren unzulässig.
§ 8 Datenschutz
Uns übermittelte Daten werden maschinell zur Abwicklung Ihrer Seminarbuchung und zur Information über weitere Veranstaltungen verarbeitet. Wünschen Sie keine weitere Infor-mation über unsere Veranstaltungen, teilen Sie uns dies bitte mit.
§ 9 Schlussbestimmungen
1. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis kann nur schriftlich aufgehoben werden.
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Leistungsort von Schulungen ist der Ort, an dem die Schulungen zu erbringen sind.
3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung mit Kaufleuten ist der Sitz der Ausbildungsteam Beatmung GmbH, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
